AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AIR promotion GmbH Industriepark 7 D-27777 Ganderkesee
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I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tÄgige Frist ab Zugang
des Angebotes daran gebunden. Von uns erstellte Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vermerkt, unverbindlich. Die in
einem Angebot enthaltenen Angaben und/oder zu ihm gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben gelten nicht
als zugesicherte Eigenschaften und sind nur annähernd maßgebend.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen, sie gelten ab
Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preisanpassung gilt nur für Waren oder Leistungen, die nach Ablauf von vier Monaten nach
Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Bei Kostensteigerungen nach vorstehenden Ausführungen und damit verbundener
Preisanpassung ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt ab einer Preiserhöhung von 20 % netto. Der Rücktritt ist auszuüben binnen einer
Woche nach Bekanntgabe der Preisanpassung.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Grundsätzlich liefern wir nur gegen Vorkasse. Besonders bei Sonderanfertigungen und Druck Aufträgen wird zur Erfüllung des Auftrages
eine Anzahlung bis zum vollen Netto- Warenwert vorausgesetzt! Skonto Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des
Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit
dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäfts Konto als geleistet. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte ermächtigt uns der Besteller
durch Bekanntgabe der Kreditkartennummer zur Abbuchung des vollen Rechnungsbetrages – nach erfolgtem definitiven Auftrag oder der
Übergabe der Waren an das Güterbeförderungsunternehmen oder die Post.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent Über den Basiszins des BGB zu berechnen.

V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht
zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir
die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde
verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei Überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit
sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die
Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der
Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag von EUR 6,- zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder einem anderen von uns zu bestimmenden Ort. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder Üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als
vereinbart gilt. Bei Sonderaufträgen, Spezialanfertigungen, oder Ballondruck behalten wir uns vor, die gesamten Frachtkosten gesondert in
Rechnung zu stellen!
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart Übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die
Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten gewerblichem Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig
sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu Überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann
der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag Zurücktreten.

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen
Wir sind berechtigt, die handelsüblichen Abweichungen in Güte, Stärke oder Äußerlichkeiten der Ware vorzunehmen. Geringfügige oder
sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maßen, Farben, Struktur, Design, Materialzusammensetzung etc.). Bei
Druckaufträgen sowie Massenware behalten wir uns eine Über/Unterlieferung von 10% vor, da Ware fallweise nicht gezählt sondern
gewogen wird, wobei diese entsprechend in Rechnung gestellt werden.

XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als die bestellte Ware sind sofort, d.h. unverzüglich nach
Ankunft und vor Verwendung der Ware, spätestens jedoch binnen einer Woche ab Eingang der Liefergegenstände beim Besteller durch
eingeschriebenen Brief spezifiziert geltend zu machen. Versteckte Mängel, die nach der dem Besteller obliegenden unverzüglichen
Untersuchung nicht sofort zu finden sind, sind unverzüglich, längstens aber binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich durch
eingeschriebenen Brief zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Im Garantiefall
ist das Objekt gereinigt und trocken anzuliefern; die Kosten für die Beförderung zu und von der Werkstatt bzw. An- und Abreise eines
Technikers obliegt dem Kunden. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang erlöschen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen
uns. Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch
Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des
Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Eine Gewährleistung deckt Materialfehler, Verarbeitungsfehler unter Voraussetzung einer vernünftigen, normalen Verwendung; sie deckt
nicht Schäden aus mutwilliger Beschädigung, Vandalismus, unsachgemäßer und zweckentfremdeter Verwendung, Schäden durch Wind und
Wetter und unsachgemäßen Transport; ferner deckt sie nicht Gewinnverlust, Folgeschäden und Schäden gegen Dritte.
Im Sinne des § 377 HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich
unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber
binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die
Ware als genehmigt.

XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. für
Schäden an zur Bearbeitung Übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, der Geschädigte zu
beweisen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen Über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Schadenersatzansprüche resultierend aus Aufblasen und Verwenden von Luftballons, Fesselballons oder Aufblasobjekten sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Ballondekorationen, besonders in Öffentlich zugänglichen Räumen hat der lokal zuständige Verantwortliche für die
Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu sorgen, da bei Dekorationen auch brennbare Materialien verwendet werden!

XIii. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Reisekosten zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware –
insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.

XiV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen Zahlung halber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Abtretung zu verständigen. Die Abtretung ist in den
Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen einzuziehen.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Angemessen ist derjenige Betrag, der zur Mangelbeseitigung
aufzuwenden wäre.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des EU/UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Soweit zulässig ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich Örtlich zuständig.

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages
von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XVIII Allgemeine Regelungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im
Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn in den
AGB eine Lücke offenbar werden sollte.