{"id":2573,"date":"2015-06-18T09:34:18","date_gmt":"2015-06-18T07:34:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.air-promotion.de\/?page_id=2573"},"modified":"2023-02-23T17:56:44","modified_gmt":"2023-02-23T15:56:44","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.air-promotion.de\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n

AIR promotion GmbH Industriepark 7 D-27777 Ganderkesee
\nFon: +49 (0) 4222 9659000 Fax: +49 (0) 4 21 80 28 80
\nEmail: info@air-promotion.com Website: www.air-promotion.de<\/p>\n

I. Geltung
\nDie Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen;
\nentgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
\nh\u00e4tten ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserf\u00fcllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
\nunseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle
\nweiteren Rechtsgesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien.<\/p>\n

II. Vertragsabschluss
\nEin Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbest\u00e4tigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
\nVertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-t\u00c4gige Frist ab Zugang
\ndes Angebotes daran gebunden. Von uns erstellte Angebote sind, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders schriftlich vermerkt, unverbindlich. Die in
\neinem Angebot enthaltenen Angaben und\/oder zu ihm geh\u00f6rigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00dfangaben gelten nicht
\nals zugesicherte Eigenschaften und sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend.<\/p>\n

III. Preis
\nAlle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen, sie gelten ab
\nWerk, ausschlie\u00dflich Verpackung. Die Preisanpassung gilt nur f\u00fcr Waren oder Leistungen, die nach Ablauf von vier Monaten nach
\nVertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Bei Kostensteigerungen nach vorstehenden Ausf\u00fchrungen und damit verbundener
\nPreisanpassung ist der Kunde zum R\u00fccktritt berechtigt ab einer Preiserh\u00f6hung von 20 % netto. Der R\u00fccktritt ist auszu\u00fcben binnen einer
\nWoche nach Bekanntgabe der Preisanpassung.<\/p>\n

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
\nGrunds\u00e4tzlich liefern wir nur gegen Vorkasse. Besonders bei Sonderanfertigungen und Druck Auftr\u00e4gen wird zur Erf\u00fcllung des Auftrages
\neine Anzahlung bis zum vollen Netto- Warenwert vorausgesetzt! Skonto Abz\u00fcge bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des
\nZahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allf\u00e4llige Skontovereinbarungen au\u00dfer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit
\ndem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Gesch\u00e4fts Konto als geleistet. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte erm\u00e4chtigt uns der Besteller
\ndurch Bekanntgabe der Kreditkartennummer zur Abbuchung des vollen Rechnungsbetrages – nach erfolgtem definitiven Auftrag oder der
\n\u00dcbergabe der Waren an das G\u00fcterbef\u00f6rderungsunternehmen oder die Post.
\nBei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu
\nbegehren oder Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozent \u00dcber den Basiszins des BGB zu berechnen.<\/p>\n

V. Vertragsr\u00fccktritt
\nBei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
\nVerm\u00f6gens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht
\nzur G\u00e4nze erf\u00fcllt ist. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
\n15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden
\nsind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
\nLeistungen zur\u00fcckzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
\nVertrag zur\u00fcckzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zur\u00fcck oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir
\ndie Wahl, auf die Erf\u00fcllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde
\nverpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tats\u00e4chlich
\nentstandenen Schaden zu bezahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei \u00dcberhaupt nicht
\nentstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.<\/p>\n

VI. Mahn- und Inkassospesen
\nDer Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich f\u00fcr den Fall des Verzuges, die dem Gl\u00e4ubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit
\nsie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die
\nVerg\u00fctungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern der Gl\u00e4ubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der
\nSchuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- sowie f\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro
\nHalbjahr einen Betrag von EUR 6,- zu bezahlen.<\/p>\n

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
\nDie Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder einem anderen von uns zu bestimmenden Ort. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten f\u00fcr
\nZustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
\norganisiert. Dabei werden f\u00fcr Transport bzw. Zustellung die tats\u00e4chlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
\nRegiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder \u00dcblichen Fracht- und Fuhrl\u00f6hne der gew\u00e4hlten
\nTransportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchen\u00fcblicher Mannstundensatz als
\nvereinbart gilt. Bei Sonderauftr\u00e4gen, Spezialanfertigungen, oder Ballondruck behalten wir uns vor, die gesamten Frachtkosten gesondert in
\nRechnung zu stellen!
\nHat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart \u00dcbernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die
\nWare entweder bei uns einzulagern, wof\u00fcr wir eine Lagergeb\u00fchr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
\nRechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten gewerblichem Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig
\nsind wir berechtigt, entweder auf Vertragserf\u00fcllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
\numfassenden Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.<\/p>\n

VIII. Lieferfrist
\nZur Leistungsausf\u00fchrung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausf\u00fchrung erforderlich sind,
\nnachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsma\u00dfnahmen erf\u00fcllt hat.
\nWir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu \u00dcberschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann
\nder Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag Zur\u00fccktreten.<\/p>\n

IX. Erf\u00fcllungsort
\nErf\u00fcllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.<\/p>\n

X. Geringf\u00fcgige Leistungs\u00e4nderungen
\nWir sind berechtigt, die handels\u00fcblichen Abweichungen in G\u00fcte, St\u00e4rke oder \u00c4u\u00dferlichkeiten der Ware vorzunehmen. Geringf\u00fcgige oder
\nsonstige f\u00fcr unsere Kunden zumutbare \u00c4nderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt
\ninsbesondere f\u00fcr durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Ma\u00dfen, Farben, Struktur, Design, Materialzusammensetzung etc.). Bei
\nDruckauftr\u00e4gen sowie Massenware behalten wir uns eine \u00dcber\/Unterlieferung von 10% vor, da Ware fallweise nicht gez\u00e4hlt sondern
\ngewogen wird, wobei diese entsprechend in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n

XI. Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht
\nOffensichtliche M\u00e4ngel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als die bestellte Ware sind sofort, d.h. unverz\u00fcglich nach
\nAnkunft und vor Verwendung der Ware, sp\u00e4testens jedoch binnen einer Woche ab Eingang der Liefergegenst\u00e4nde beim Besteller durch
\neingeschriebenen Brief spezifiziert geltend zu machen. Versteckte M\u00e4ngel, die nach der dem Besteller obliegenden unverz\u00fcglichen
\nUntersuchung nicht sofort zu finden sind, sind unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich durch
\neingeschriebenen Brief zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Im Garantiefall
\nist das Objekt gereinigt und trocken anzuliefern; die Kosten f\u00fcr die Bef\u00f6rderung zu und von der Werkstatt bzw. An- und Abreise eines
\nTechnikers obliegt dem Kunden. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang erl\u00f6schen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art gegen
\nuns. Wir erf\u00fcllen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch
\nAustausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden, die auf Behebung des
\nMangels zielen, k\u00f6nnen erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in Verzug geraten sind.
\nEine Gew\u00e4hrleistung deckt Materialfehler, Verarbeitungsfehler unter Voraussetzung einer vern\u00fcnftigen, normalen Verwendung; sie deckt
\nnicht Sch\u00e4den aus mutwilliger Besch\u00e4digung, Vandalismus, unsachgem\u00e4\u00dfer und zweckentfremdeter Verwendung, Sch\u00e4den durch Wind und
\nWetter und unsachgem\u00e4\u00dfen Transport; ferner deckt sie nicht Gewinnverlust, Folgesch\u00e4den und Sch\u00e4den gegen Dritte.
\nIm Sinne des \u00c2\u00a7 377 HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverz\u00fcglich zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich
\nunter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber
\nbinnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die
\nWare als genehmigt.<\/p>\n

XII. Schadenersatz
\nS\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den bzw. f\u00fcr
\nSch\u00e4den an zur Bearbeitung \u00dcbernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat, der Gesch\u00e4digte zu
\nbeweisen. Die in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen \u00dcber Schadenersatz gelten auch dann,
\nwenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gew\u00e4hrleistungsanspruches geltend gemacht wird.
\nSchadenersatzanspr\u00fcche resultierend aus Aufblasen und Verwenden von Luftballons, Fesselballons oder Aufblasobjekten sind ausdr\u00fccklich
\nausgeschlossen. Bei Ballondekorationen, besonders in \u00d6ffentlich zug\u00e4nglichen R\u00e4umen hat der lokal zust\u00e4ndige Verantwortliche f\u00fcr die
\nEinhaltung s\u00e4mtlicher Sicherheitsvorschriften zu sorgen, da bei Dekorationen auch brennbare Materialien verwendet werden!<\/p>\n

XIii. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
\nAlle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum. In der
\nGeltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird. Bei
\nWarenr\u00fccknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Reisekosten zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware –
\ninsbesondere durch Pf\u00e4ndungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.
\nDer Kunde tr\u00e4gt das volle Risiko f\u00fcr die Vorbehaltsware, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
\nVerschlechterung.<\/p>\n

XiV. Forderungsabtretungen
\nBei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegen\u00fcber Dritten, soweit diese durch
\nVer\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endg\u00fcltigen Bezahlung unserer Forderungen Zahlung halber ab. Der
\nKunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Abtretung zu verst\u00e4ndigen. Die Abtretung ist in den
\nGesch\u00e4ftsb\u00fcchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegen\u00fcber
\nim Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserl\u00f6se abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen einzuziehen.
\nAllf\u00e4llige Anspr\u00fcche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten.
\nForderungen gegen uns d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung nicht abgetreten werden.<\/p>\n

XV. Zur\u00fcckbehaltung
\nDer Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, au\u00dfer in den F\u00e4llen der R\u00fcckabwicklung, nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern
\nnur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Angemessen ist derjenige Betrag, der zur Mangelbeseitigung
\naufzuwenden w\u00e4re.<\/p>\n

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
\nEs gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des EU\/UN-Kaufrechtes wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
\nDie Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inl\u00e4ndische Gerichtsbarkeit. Soweit zul\u00e4ssig ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
\nentstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich \u00d6rtlich zust\u00e4ndig.<\/p>\n

XVII. Datenschutz, Adressen\u00e4nderung und Urheberrecht
\nDer Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erf\u00fcllung dieses Vertrages
\nvon uns automationsunterst\u00fctzt gespeichert und verarbeitet werden.
\nDer Kunde ist verpflichtet, uns \u00c4nderungen seiner Wohn- bzw. Gesch\u00e4ftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenst\u00e4ndliche
\nRechtsgesch\u00e4ft nicht beiderseitig vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erkl\u00e4rungen auch dann als zugegangen,
\nfalls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
\nPl\u00e4ne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
\nunser geistiges Eigentum; der Kunde erh\u00e4lt daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.<\/p>\n

XVIII Allgemeine Regelungen
\nSollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im
\n\u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
\nden wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchf\u00fchrbaren Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn in den
\nAGB eine L\u00fccke offenbar werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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